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   OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08   

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OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08 (https://dejure.org/2010,5256)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.06.2010 - 2 A 425/08 (https://dejure.org/2010,5256)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 2 A 425/08 (https://dejure.org/2010,5256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtlicher Anspruch gegen eine Bauaufsichtsbehörde auf abschließende rechtliche Prüfung hinsichtlich der im konkreten Einzelfall in Betracht kommenden Einschreitensbefugnis; Zulässigkeit der isolierten Beurteilung einer auf einem Wohnhausanbau errichteten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarrechtlicher Anspruch gegen eine Bauaufsichtsbehörde auf abschließende rechtliche Prüfung hinsichtlich der im konkreten Einzelfall in Betracht kommenden Einschreitensbefugnis; Zulässigkeit der isolierten Beurteilung einer auf einem Wohnhausanbau errichteten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Anspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1633
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Saarland, 16.02.2010 - 2 A 390/09

    Nachbarliches Einschreitensbegehren hinsichtlich eines genehmigten

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
    (vgl. insoweit zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.2.2010 - 2 A 390/09 - mit weiteren Nachweisen, wonach das auch im Hinblick auf die aus Sicht des Nachbarn einfachere und vor allem "kostengünstigere" Vollstreckung einer behördlichen Anordnung im Vergleich zur Durchsetzung eines Zivilurteils gilt) Das gilt hier indes nicht.
  • BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
    (vgl. dazu Prütting/Gehrlein - PG -, ZPO 2. Auflage 2010, § 727 Rn 1 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 3.4.1957 - V ZR 111/56 -, NJW 1957, 1111 und KG Berlin, Urteil vom 21.1.2005 - 13 UF 146/04 -, FamRZ 2005, 1759) Diese Wertung ist auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar.
  • OVG Saarland, 06.03.1987 - 2 R 180/84
    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
    (ständige Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte, so bereits OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.3.1987 - 2 R 180/84 -, BRS 47 Nr. 100 unter Hinweis auf die "zentimeterscharf" konzipierte Abstandsverpflichtung) Insofern gilt für den § 82 Abs. 1 LBO 2004 nichts anderes als für die entsprechenden Vorläuferbestimmungen.
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
    Das Vollstreckungsgericht ist auch in Fällen der Rechtsnachfolge (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25.1.2007 - V ZB 47/06 -, NJW 2007, 3357) grundsätzlich zu einer materiellen Überprüfung des titulierten Anspruchs und der materiellen Rechtslage weder berechtigt noch in der Lage.
  • KG, 21.01.2005 - 13 UF 146/04

    Leistungsklage des geschiedenen Ehegatten gegen den Erben des

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
    (vgl. dazu Prütting/Gehrlein - PG -, ZPO 2. Auflage 2010, § 727 Rn 1 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 3.4.1957 - V ZR 111/56 -, NJW 1957, 1111 und KG Berlin, Urteil vom 21.1.2005 - 13 UF 146/04 -, FamRZ 2005, 1759) Diese Wertung ist auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar.
  • OVG Saarland, 14.12.1999 - 2 R 4/99

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Beigeladenen nur bei materieller Beschwer

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
    (vgl. dazu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp VIII Rn 53, 0VG des Saarlandes, Beschluss vom 16.8.1999 - 2 Q 31/99 - (Dachgeländer), Urteil vom 14.12.1999 - 2 R 4/99 -, SKZ 2000, 103, Leitsatz Nr. 57 (Rollmarkise)).
  • OVG Saarland, 28.05.1996 - 2 R 24/95

    Nachbar; Zivilprozeß; Einwendung; Baugenehmigung; Baukunst; Bauausführung

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
    ( vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.5.1996 - 2 R 24/95 -, SKZ 1996, 266, Leitsatz Nr. 20, wonach die im Rahmen eines Zivilprozesses abgegebene Erklärung des Nachbarn, er erhebe keine Einwendungen gegen ein bestimmtes Bauvorhaben, die Erhebung des Widerspruchs gegen die für dieses Vorhaben erteilte Baugenehmigung unter dem Gesichtspunkt des ' venire contra factum proprium ' unzulässig machen kann, und Beschluss vom 14.3.1983 - 2 R 14/82 -, BRS 40 Nr. 209 ) Das gilt insbesondere mit Blick auf den Umstand, dass sowohl ihr Rechtsvorgänger, wie sich dem zwischen ihm und den Bauherrn im Jahre 1983 vor dem Amtsgericht in Lebach geschlossenen Vergleich entnehmen lässt, als auch die Kläger, wie bereits die Fassung ihres Klageantrags in erster Instanz zeigt, bereit waren beziehungsweise sind, den formell und materiell illegalen Grenzbau zu tolerieren, sofern die Benutzung des Flachdaches als Terrasse "über" ihrem Garten beziehungsweise Außenwohnbereich unterbleibt und die diese Nutzung ermöglichenden baulichen Vorkehrungen in Form einer Zugangstür im Giebel des Wohnhauses und einer Umwehrung der dann betretbaren Dachfläche (§ 38 Abs. 1 Nr. 3 LBO 2004) "zurückgebaut" werden.
  • OVG Saarland, 14.03.1983 - 2 R 14/82
    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
    ( vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.5.1996 - 2 R 24/95 -, SKZ 1996, 266, Leitsatz Nr. 20, wonach die im Rahmen eines Zivilprozesses abgegebene Erklärung des Nachbarn, er erhebe keine Einwendungen gegen ein bestimmtes Bauvorhaben, die Erhebung des Widerspruchs gegen die für dieses Vorhaben erteilte Baugenehmigung unter dem Gesichtspunkt des ' venire contra factum proprium ' unzulässig machen kann, und Beschluss vom 14.3.1983 - 2 R 14/82 -, BRS 40 Nr. 209 ) Das gilt insbesondere mit Blick auf den Umstand, dass sowohl ihr Rechtsvorgänger, wie sich dem zwischen ihm und den Bauherrn im Jahre 1983 vor dem Amtsgericht in Lebach geschlossenen Vergleich entnehmen lässt, als auch die Kläger, wie bereits die Fassung ihres Klageantrags in erster Instanz zeigt, bereit waren beziehungsweise sind, den formell und materiell illegalen Grenzbau zu tolerieren, sofern die Benutzung des Flachdaches als Terrasse "über" ihrem Garten beziehungsweise Außenwohnbereich unterbleibt und die diese Nutzung ermöglichenden baulichen Vorkehrungen in Form einer Zugangstür im Giebel des Wohnhauses und einer Umwehrung der dann betretbaren Dachfläche (§ 38 Abs. 1 Nr. 3 LBO 2004) "zurückgebaut" werden.
  • OVG Saarland, 28.11.2000 - 2 R 2/00

    Abstandsflächenrelevanz von Abgrabungen bei ohnehin geneigter Geländeoberfläche;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
    (vgl. Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp VIII Rn 19 mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Gesetzesmaterialien; OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.11.2000 - 2 R 2/00 -, SKZ 2001, 111, Leitsatz Nr. 48, BRS 63 Nr. 135).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
    Ob die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Verwirkung von sich aus dem materiellen Bundesbaurecht ergebenden nachbarlichen Abwehransprüchen gegen Bauvorhaben entwickelten strengen Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Kausalitätskriteriums zwischen einem Untätigbleiben des Nachbarn und einer darauf aufbauenden Vertrauensbetätigung durch den Bauherrn (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218) auf die Verwirkung landesrechtlicher Abwehrrechte vollumfänglich zu übertragen sind und ob insoweit hier überhaupt eine Verwirkung des Anspruchs der Kläger in Betracht käme, kann daher auf sich beruhen.
  • OVG Saarland, 04.06.1991 - 2 R 12/90

    Abrißverfügung; Nachbarschutz; Ermessen; Ermessensreduzierung; Treu und Glauben

  • OVG Saarland, 25.01.1994 - 2 R 16/93

    Bauordnungsrecht; Einschreitensermächtigung; Bauherr ; Nachbar

  • OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 A 614/16

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung wegen Nichteinhaltung der überbaubaren

    Der Beklagte wird sich in einer Gesamtbewertung aller den Fall kennzeichnenden Aspekte in Ausübung des ihm insoweit vom Gesetzgeber zumindest grundsätzlich eingeräumten Ermessensspielraums entscheiden müssen, ob er auf der Grundlage des § 82 Abs. 1 LBO 2015 und wenn ja in welchem nach der Rechtsprechung zur Unzulässigkeit sogenannter Baugebote gebotenen Umfang gegen den Rechtsverstoß einschreitet.(vgl. in dem Zusammenhang beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196) Nur eine Absperrung der vorderen beiden Dreiecksflächen, um deren Benutzung durch die Kläger "auf ewig" zu verhindern, scheint jedenfalls wenig sinnhaft.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2014 - 1 LA 57/14

    Pflicht zur Beseitigung einer in der Abstandsfläche errichteten

    Während - z. T. - vertreten wird, dass die Verletzung eines Nachbarrechts nicht nur notwendige, sondern auch zureichende Voraussetzung für einen Einschreitensanspruch des Nachbarn ist (VGH Kassel, Urt. v. 26.05.2008, 4 UE 1626/06, BauR 2009, 1126 [bei Juris Rn. 24], OVG Münster, Urt. v. 15.04.2005, 7 A 19/03, BRS 69 Nr. 135, Urt. v. 22.01.1996, 10 A 1464/92, BRS 58 Nr. 115 sowie Urt. v. 19.05.1983, 11 A 1128/82, BRS 40 Nr. 122; OVG Saarlouis, Urt. v. 23.04.2002, 2 R 7/01, BRS 65 Nr. 118 sowie Urt. v. 17.06.2010, 2 A 425/08, Juris), fordern andere einen "erheblich ins Gewicht fallenden" Nachbarrechtsverstoß bzw. eine spürbare Beeinträchtigung des Nachbarn (VGH München, Beschl. v. 02.03.2006, 15 ZB 05.2726, Juris und Beschl. vom 16.11.2005, 14 ZB 05.2018, Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.03.2003 [a.a.O.] und Urt. v. 29.10.1993, 6 L 3295/91, BRS 55 Nr. 196; OVG Magdeburg, Beschl. v. 10.10.2006, 2 L 680/04, Juris).
  • OVG Saarland, 24.09.2012 - 2 A 223/12

    Verlagerung der Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück

    Eine solche nicht konsentierte abstandsflächenrechtliche Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks gegen den Willen seiner Eigentümerinnen und Eigentümer kann vor dem Hintergrund der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG, Art. 18 Abs. 1 SVerf) mit Blick auf diese weitreichenden Konsequenzen - wenn überhaupt(vgl. insoweit etwa Jeromin, LBauO RP, 2. Auflage 2008, § 9 Rn 10, zu § 9 LBauO RP, wonach wegen der geschilderten eigentumsrechtlichen Folgen eine Verlagerung der Abstandsflächen grundsätzlich nur bei Einwilligung des betroffenen Grundstücksnachbarn und im Wege der öffentlich-rechtlichen Sicherung mittels Baulast Abstandsflächen auf ein privates Nachbargrundstück in Betracht kommt) - allenfalls in Ausnahmefällen gerechtfertigt werden, wenn sicher feststeht, dass dem Nachbarn letztlich auch mit Blick auf die Zukunft "nichts genommen" wird.(so zu Recht OVG Münster, Beschluss vom 17.3.1994 - 11 B 2666/93 -, BRS 56 Nr. 111) Die Anwendung des § 8 Abs. 6 Satz 1 LBO 2008 hat daher ganz andere und den Nachbarn wegen des Freihaltegebots deutlich mehr belastende rechtliche Konsequenzen als beispielsweise die in aller Regel die Zustimmung des Nachbarn voraussetzende Erteilung einer Abweichung nach § 68 Abs. 1 LBO 2004/2008, die das Abstandsflächenerfordernis als solches aufhebt.(vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196 = AS 39, 243) Dies zwingt schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zu der vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten restriktiven Auslegung der Vorschrift beziehungsweise der darin normierten tatbestandlichen Anforderung einer gesichert dauerhaft auszuschließenden "Überbaubarkeit" der Abstandsfläche.

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend dargelegt, dass nach der Rechtsprechung des Senats(vgl. in dem Zusammenhang zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196 = AS 39, 243) der zu den früheren Befreiungsvorschriften in §§ 75 LBO 1996, 64 LBO 1988, 95 LBO 1974/80 entwickelte Grundsatz, dass wegen der in diesen Bestimmungen durchgängig vom Gesetzgeber geforderten Würdigung nachbarlicher Interessen eine Befreiung von nachbarschützenden Anforderungen des Bauordnungsrechts - dazu zählen die sich aus § 7 LBO 2004 ergebenden Grenzabstandserfordernisse - gegen den Willen der betroffenen Nachbarn in aller Regel nicht in Betracht kam, auch für die nunmehr in § 68 Abs. 1 LBO 2004 vorgesehene Abweichungsmöglichkeit gilt.

  • OVG Saarland, 02.11.2017 - 2 A 579/17

    Rückseitige Wohnhauserweiterung in geschlossener Bauweise; Abstandsfläche

    Bei Anbauten, hier ein Bad mit aufliegender Dachterrasse und eine 0, 80 m erhöhte Terrasse mit darüber liegendem Balkon, handelt es sich um fest mit dem Wohnhaus verbundene Erweiterungen und Bestandteile desselben, die schon deswegen keiner selbständigen Betrachtung im Rahmen des § 22 Abs. 3 BauNVO 1990 (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBO 2015) zugänglich sind (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196).

    Bei dem rechtsseitig grenzständig zur Parzelle Nr. 2970/47 dargestellten Anbau (Bad) mit aufliegender Dachterrasse wie auch bei dem in den Plänen an der Grenze der Beigeladenen ausgewiesenen Anbau (Terrasse mit darüber liegendem Balkon) handelt es sich um fest mit dem Wohnhaus verbundene Erweiterungen und Bestandteile desselben und schon deswegen nicht um einer selbständigen Betrachtung im Rahmen des § 22 Abs. 3 BauNVO 1990 (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBO 2015) zugängliche "Nebenanlagen".(vgl. in dem Zusammenhang etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196, wonach abstandsflächenrechtlich eine isolierte Beurteilung einer auf einem Wohnhausanbau errichteten Dachterrasse auf der Grundlage des § 7 Abs. 7 Satz 1 LBO 2004 nicht in Betracht kommt, weil die Terrasse mit den diese Benutzung des Flachdachs ermöglichenden baulichen Einrichtungen untrennbarer Bestandteil des Anbaus ist und dieser mit Ausnahme untergeordneter Bauteile nach § 7 Abs. 6 LBO 2004 einer einheitlichen Betrachtung zu unterziehen war).

  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus

    Ein Anspruch der Antragsteller auf Einschreiten gegenüber der Beigeladenen oder Rechtsnachfolgern zur Ausräumung etwaiger im Hauptsacheverfahren festgestellter Nachbarrechtsverstöße richtete sich im Übrigen, auch das sei bereits in dem Zusammenhang zur Klarstellung ergänzend angemerkt, wegen des Verbots des Erlasses so genannter Baugebote im Rahmen des repressiven Bauordnungsrechts auf den Erlass einer Beseitigungsanordnung (§ 82 Abs. 1 LBO 2004) für das Mehrfamilienhaus (insgesamt).(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196) Schließlich bleibt, wie bereits im Beschluss des Senats vom Mai 2012(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 49/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24) ausgeführt, festzuhalten, dass das 2004 im materiellen Abstandsflächenrecht aus energiepolitischen Erwägungen heraus verankerte Privileg für abstandsflächenrechtlich relevante "nachträgliche" Außenwandverkleidungen in dem § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LBO 2004 für die hier zur Rede stehende Neubaumaßnahme nicht "nachträglich" in Anspruch genommen werden kann.
  • VG Saarlouis, 17.08.2011 - 5 K 41/11

    Nachbarklage gegen die Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche für Holz sowie

    OVG des Saarlandes, Urteile vom 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 75, unter Hinweis auf das Urteil vom 22.10.1982 - 2 R 209/81 -, AS RP-SL 19, 129, vom 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, AS RP-SL 30, 11 = BauR 2003, 1865 = BRS 65 Nr. 118, vom 18.09.2008 - 2 A 4/08 -, zit. nach juris und vom 17.06.2010 - 2 A 425/08 -, BauR 2010, 1633 (Leitsatz); Beschlüsse vom 31.01.1995 - 2 W 51/94 - und 30.05.2003 - 1 Q 20/03 -, BauR 2004, 131 (red. Leitsatz).
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden (Mehrfamilienhaus)

    Ein Anspruch der Antragstellerin auf Einschreiten gegenüber der Beigeladenen oder Rechtsnachfolgern zur Ausräumung etwaiger im Hauptsacheverfahren festgestellter Nachbarrechtsverstöße richtete sich im Übrigen, auch das sei bereits in dem Zusammenhang zur Klarstellung ergänzend angemerkt, wegen des Verbots des Erlasses so genannter Baugebote im Rahmen des repressiven Bauordnungsrechts auf den Erlass einer Beseitigungsanordnung (§ 82 Abs. 1 LBO 2004) für das Mehrfamilienhaus (insgesamt).(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196) Schließlich bleibt, wie bereits im Beschluss des Senats vom Mai 2012(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.5.2012 - 2 B 48/12 -, SKZ 2012, 172, Leitsatz Nr. 24) ausgeführt, festzuhalten, dass das 2004 im materiellen Abstandsflächenrecht aus energiepolitischen Erwägungen heraus verankerte Privileg für abstandsflächenrechtlich relevante "nachträgliche" Außenwandverkleidungen in dem § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LBO 2004 für die hier zur Rede stehende Neubaumaßnahme nicht "nachträglich" in Anspruch genommen werden kann.
  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 815/17

    Richtigkeit im Sinne von VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; Verwirkung von Nachbarrechten im

    Gleiches gilt auch in Ansehung des Vorbringens im Zulassungsantrag hinsichtlich der zusätzlich von der Rechtsprechung geforderten "besonderen Umstände", das heißt der Vertrauensgrundlage, dass der Bauherr - hier die Beigeladenen - anknüpfend an das Verhalten des Nachbarn darauf vertrauen konnte, dieser werde Abwehransprüche nicht mehr geltend machen, die Bildung eines solchen Vertrauens (Vertrauenstatbestand) und schließlich die Betätigung dieses Vertrauens.(vgl. zu diesem sogenannten "Umstandsmoment" der Verwirkung BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218) Ob die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Verwirkung von sich aus dem materiellen Bundesbaurecht ergebenden nachbarlichen Abwehransprüchen gegen Bauvorhaben(vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.11.2002 - 2 Q 9/02 -, bei juris, wonach allgemeine verwaltungsrechtliche Rechtsgrundsätze, zu denen auch das Rechtsinstitut der Verwirkung zählt, derjenigen Rechtsmaterie, das heißt jeweils dem Bundes- beziehungsweise dem Landesbaurecht zuzuordnen sind, deren Ergänzung sie im jeweiligen Fall dienen) entwickelten strengen Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Kausalitätskriteriums zwischen einem Untätigbleiben des Nachbarn und einer darauf aufbauenden Vertrauensbetätigung durch den Bauherrn auf die Verwirkung landesrechtlicher Abwehrrechte, hier des Abstandsflächenrechts, vollumfänglich zu übertragen sind, ist in der Rechtsprechung des Senats nicht abschließend geklärt, kann indes auch hier offen bleiben.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196).
  • OVG Saarland, 22.08.2016 - 2 A 176/16

    Darlegungserfordernisse im Berufungszulassungsverfahren; Beseitigungsanordnung

    Insoweit muss auch der Frage einer Zulässigkeit letztlich mit einem (isoliert unzulässigen) Baugebot(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196) verknüpfter Anordnungen der Bauaufsichtsbehörden mangels Thematisierung im Antragsvorbringen nicht nachgegangen werden.
  • OVG Saarland, 21.08.2012 - 2 B 178/12

    Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes; Duldungsanordnung gegenüber

    Ausweislich des insoweit nicht substantiiert in Abrede gestellten Vorbringens des Antragsgegners haben sie im Januar 2012 gebeten, "abzuwarten, was von Gerichtsseite veranlasst" werde, und waren im Zeitpunkt der Anordnung der Sicherungsmaßnahmen auf ihrem Grundstück beziehungsweise deren Duldung durch sie im Besitz eines nach Maßgabe des § 708 Nr. 2 ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärten und am Tag vor Erlass der Sicherungs- und Duldungsanordnung zugestellten Titels in Form des im schriftlichen Vorverfahren (§ 331 Abs. 3 ZPO) erlassenen Versäumnisurteils des Amtsgerichts A-Stadt vom 6.3.2012.(vgl. zu einem ungeachtet der objektiven Pflicht zum Tätigwerden in Ausnahmefällen in Betracht kommenden Ausschluss subjektiver Einschreitensansprüche der Nachbarn bei Vorliegen eines von ihnen erstrittenen vollstreckbaren zivilgerichtlichen Titels gegen den Bauunterhaltungspflichtigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.2.2010 - 2 A 390/09 -, SKZ 2010, 210, Leitsatz Nr. 14, Beschluss vom 10.8.1994 - 2 R 19/93 -, n.v., zu den für den Ausschluss des Nachbaranspruchs geltenden Anforderungen an die Durchsetzbarkeit des Titels Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, SKZ 2010, 213, Leitsatz Nr. 20) Spätestens nach dem bereits erwähnten Einspruch der Nachbarin und dortigen Beklagten gegen dieses Urteil bereits Ende März 2012(vgl. den Schriftsatz vom 27.3.2012 - 2 C 10/12 (81) -) durfte der Antragsgegner die Antragsteller ungeachtet der Frage der vollstreckungsrechtlichen Wirkungen dieses Rechtsbehelfs(vgl. dazu etwa Czub in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Auflage 2012, Rn 2 zu § 342) indes nicht mehr auf eine im Sinne der vorerwähnten Senatsrechtsprechung dadurch eröffnete Möglichkeit, sich durch Vollstreckung des zivilrechtlichen Titels "selbst zum Recht zu verhelfen", verweisen.
  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 897/10

    Erfolglose Klage auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gegen Tierhaltung auf

  • VG Saarlouis, 31.07.2019 - 5 K 2421/17

    Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gebäudeunabhängige

  • VG Saarlouis, 25.03.2015 - 5 K 617/14

    Verwirkung eines Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • VG Saarlouis, 18.01.2012 - 5 K 499/11

    Erfolglose Nachbarklage gegen einen privaten Bolzplatz

  • VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 531/14

    Einschreitensanspruch eines Nachbarn wegen behaupteter Einsturzgefahr

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